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Verwaltungsgemeinschaft Kühbach | Online: https://www.vg-kuehbach.de/
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Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Lena Mayr | 08251 8785-22 | EG 04 | |
Birgit Gail | 08251 8785-17 | EG 05 | |
Diana Bauch | 08251 8785-27 | EG 05 |